des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 31.12.2025)
des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 31.12.2025)
- Geltungsbereich
- Es gilt deutsches Recht.
- Diese AGB gelten für alle Verträge, unabhängig davon, ob wir Auftragnehmer oder Auftraggeber sind.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich zu.
- Die AGB finden keine Anwendung bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.
- Angebote und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Weicht die Bestellung vom Angebot ab, kommt der Vertrag erst mit unserer Bestätigung zustande.
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich — sofern nicht anders angegeben — zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Ist kein Zahlungsplan vereinbart, können wir Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt verlangen.
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten zu verlangen und die Leistung bis zur Zahlung zurückzubehalten.
- Liefer- und Leistungsfristen
- Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Streik, behördlicher Maßnahmen, unverschuldetem Lieferverzug oder ungünstiger Witterung verlängern die Fristen angemessen.
- Dauert die Verzögerung unangemessen lange, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
- Kann die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgen, geht die Gefahr mit Anzeige der Lieferbereitschaft über; Lager- und Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
- Anlieferung und Baustelle
- Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar anfahren und entladen kann; Zusatzwege/erschwerte Anfahrten werden gesondert berechnet.
- Für Transporte über das 2. Stockwerk sind bauseits geeignete Hilfsmittel bereitzustellen.
- Der Auftraggeber stellt Strom, Zugang, Schutzmaßnahmen und eine passierbare Baustelle bereit.
- Behinderungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden als Zusatzaufwand berechnet.
- Abnahme
- Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, gilt die Leistung als abgenommen, wenn wir nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern, eine angemessene Frist setzen und auf die Rechtsfolge hinweisen — und die Abnahme nicht fristgerecht erfolgt.
- Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
- Mängelrechte und Verjährung
- Offensichtliche Mängel sind bei Unternehmerkunden innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Abnahme schriftlich zu rügen.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die Verjährung 1 Jahr.
- Bei berechtigter Mängelrüge haben wir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl oder wird verweigert, kann der Kunde mindern oder bei erheblichen Mängeln zurücktreten.
- Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen bleiben unberührt.
- Aus- und Einbaukosten
Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts (§§ 439 ff. BGB).
- Wartung, Pflege und Nutzung
- Für eine dauerhafte Funktion sind regelmäßige Wartungen erforderlich (z. B. Beschläge ölen, Fugen prüfen, Anstriche instand halten).
- Unterlassene Wartung kann die Lebensdauer beeinträchtigen, ohne automatisch einen Mangel darzustellen.
- Durch moderne Fenster/Außentüren können lüftungstechnische Maßnahmen nach DIN 1946-6 erforderlich sein; dies ist eine Planungsleistung des Bauherrn.
- Materialbedingte Abweichungen (Farbe/Struktur) sind zulässig, soweit üblich und zumutbar.
- Der Auftraggeber sorgt für geeignete raumklimatische Bedingungen.
- Haftung
- Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Pauschalierter Schadensersatz bei Kündigung
Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag, können wir 10 % des verbleibenden Auftragswertes als Schadensersatz verlangen. Die Pauschale berücksichtigt ersparte Aufwendungen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
- Bei Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang tritt der Auftraggeber seine Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes an uns ab.
- Bei Einbau in Grundstücke treten die entsprechenden Forderungen in gleicher Höhe an uns über.
- Bei Verarbeitung/Verbindung entsteht Miteigentum im Verhältnis der Werte.
- Urheber- und Nutzungsrechte
An Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte. Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung nur mit Zustimmung. Bei Nichterteilung des Auftrags sind Unterlagen zurückzugeben.
- Widerrufsrecht (Fernabsatz)
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Es besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
(Ein Muster-Widerrufsformular wird separat bereitgestellt.)
- Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung unter [URL einfügen].
- Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
