ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 31.12.2025)
  1. Geltungsbereich
  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge, unabhängig davon, ob wir Auftragnehmer oder Auftraggeber sind.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich zu.
  4. Die AGB finden keine Anwendung bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.
  1. Angebote und Vertragsschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.
  2. Weicht die Bestellung vom Angebot ab, kommt der Vertrag erst mit unserer Bestätigung zustande.
  3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  1. Preise und Zahlung
  1. Alle Preise verstehen sich — sofern nicht anders angegeben — zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Ist kein Zahlungsplan vereinbart, können wir Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt verlangen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.
  4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten zu verlangen und die Leistung bis zur Zahlung zurückzubehalten.
  1. Liefer- und Leistungsfristen
  1. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Streik, behördlicher Maßnahmen, unverschuldetem Lieferverzug oder ungünstiger Witterung verlängern die Fristen angemessen.
  2. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
  3. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgen, geht die Gefahr mit Anzeige der Lieferbereitschaft über; Lager- und Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
  1. Anlieferung und Baustelle
  1. Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar anfahren und entladen kann; Zusatzwege/erschwerte Anfahrten werden gesondert berechnet.
  2. Für Transporte über das 2. Stockwerk sind bauseits geeignete Hilfsmittel bereitzustellen.
  3. Der Auftraggeber stellt Strom, Zugang, Schutzmaßnahmen und eine passierbare Baustelle bereit.
  4. Behinderungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden als Zusatzaufwand berechnet.
  1. Abnahme
  1. Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, gilt die Leistung als abgenommen, wenn wir nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern, eine angemessene Frist setzen und auf die Rechtsfolge hinweisen — und die Abnahme nicht fristgerecht erfolgt.
  2. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
  1. Mängelrechte und Verjährung
  1. Offensichtliche Mängel sind bei Unternehmerkunden innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Abnahme schriftlich zu rügen.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  3. Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die Verjährung 1 Jahr.
  4. Bei berechtigter Mängelrüge haben wir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl oder wird verweigert, kann der Kunde mindern oder bei erheblichen Mängeln zurücktreten.
  5. Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen bleiben unberührt.
  1. Aus- und Einbaukosten

Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts (§§ 439 ff. BGB).

  1. Wartung, Pflege und Nutzung
  1. Für eine dauerhafte Funktion sind regelmäßige Wartungen erforderlich (z. B. Beschläge ölen, Fugen prüfen, Anstriche instand halten).
  2. Unterlassene Wartung kann die Lebensdauer beeinträchtigen, ohne automatisch einen Mangel darzustellen.
  3. Durch moderne Fenster/Außentüren können lüftungstechnische Maßnahmen nach DIN 1946-6 erforderlich sein; dies ist eine Planungsleistung des Bauherrn.
  4. Materialbedingte Abweichungen (Farbe/Struktur) sind zulässig, soweit üblich und zumutbar.
  5. Der Auftraggeber sorgt für geeignete raumklimatische Bedingungen.
  1. Haftung
  1. Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  1. Pauschalierter Schadensersatz bei Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag, können wir 10 % des verbleibenden Auftragswertes als Schadensersatz verlangen. Die Pauschale berücksichtigt ersparte Aufwendungen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
  2. Bei Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang tritt der Auftraggeber seine Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes an uns ab.
  3. Bei Einbau in Grundstücke treten die entsprechenden Forderungen in gleicher Höhe an uns über.
  4. Bei Verarbeitung/Verbindung entsteht Miteigentum im Verhältnis der Werte.
  1. Urheber- und Nutzungsrechte

An Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte. Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung nur mit Zustimmung. Bei Nichterteilung des Auftrags sind Unterlagen zurückzugeben.

  1. Widerrufsrecht (Fernabsatz)

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Es besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
(Ein Muster-Widerrufsformular wird separat bereitgestellt.)

  1. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung unter [URL einfügen].

  1. Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  1. Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

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